Petition Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden
Die Petition „Festlegung des 10H Mindestabstandes von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden“ wurde am 8. Juni 2015 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde sie von 1744 Bürgerinnen und Bürgern mitgezeichnet.
Am 27.10.2015 fand die Anhörung der Petition zur Mindestabstandsregelung im Thüringer Landtag statt. Auch unsere BI war dabei und kämpfte mit, um mittels eines gesetzlich festgelegten Mindestabstandes die Gesundheit und Lebensqualität der Thüringer Bürger zu schützen.
Aufruf zur Demo
Als Vorbereitung der Anhörung wurde die Effizenz der bestehenden Windkraftanlagen Thüringens erarbeitet. Ein sehr interesantes Ergebnis:
Die Anhörung fand schon extra im großen Sitzungssaal statt. Doch aufgrund der vielen angereisten Bürger war die Gästetribüne voll besetzt und der Plenarsaal wurde für die Gäste geöffnet. So großes Interesse zeigten die Bürger, denn man muss nur einmal in die Nähe eines Windparks fahren um zur Erkenntnis zu gelangen: Ein Mindestabstand zur Wohnbebauung ist dringend notwendig. Denn nur Großinvestoren hören das von unseren Staatssekretär im Thüringer Umweltministerium Herr Möller angepriesene “kling kling kling”, alle anderen hören und fühlen den Lärm.
Auch Mitglieder unserer BI sind zur Anhörung nach Erfurt gefahren, unser Vorsitzender Dr. Illian hat das Thema Infraschall bei der Anhörung übernommen. Neben ihn haben Herr Wolf von der Bürgerinitiative Gegenwind Heuckewalde, Herr Kay Kister von der BI Zukunft-Heideland und Herr Tschesch ihre Argumente für einen gesetzlich geregelten Mindestabstand vorgetragen.
Interessante neue Aspekte haben die Nachberechnungen auf der Grundlage vorhandenen Zahlenmaterials durch Herrn Kister in die Diskussion gebracht. So stellt sich die Frage, ob es nicht mehr Sinn macht, Strommengenziele zu definieren anstatt Flächenziele. Weiterhin würde ein “Repowering” der bestehenden Anlagen ebenfalls den Flächenverbrauch eindämmen.
Nun bleibt abzuwarten, wie die Landesregierung auf diese Fakten und vor allen auf den Bürgerwillen reagiert. Wird weiterhin alles getan, damit die Großkonzerne mit allen Mitteln Windräder bauen, ohne Rücksicht auf Natur und Gesundheit der Menschen. Oder will man die Energiewende mit den Bürgern zusammen schaffen. Die Bürger sollten selbst entscheiden dürfen, ob sie Windräder haben wollen, wieviele und in welchem Abstand zum Wohnort. Nur so kann eine “Energiewende im Einklang mit Mensch und Natur” (Wahlslogen unserer Linken Regierungspartei!) geschafft werden.
Ausführungen von Kay Kister zur Anhörung vor dem Petitionsausschuss:
Die Bürgerinitiative hat zusätzlich 982 Unterschriften als Mitzeichner der Petition gesammelt und möchte sich bei allen Mitzeichnern badanken.
Pressemitteilung der BI Gegenwind Heuckenwalde:
Bürgerinitiative „Gegenwind Heukewalde“
Heukewalde, den 21.07.2015
PRESSE-ERKLÄRUNGAm 08. Juni 2015 veröffentlichte die Verwaltung des Thüringer Landtages folgende Petition der BI Gegenwind Heukewalde auf deren Online-Portal und gab sie zum Zeichnen frei (die Zeichnungsfrist wurde auf den 20. Juli 2015, 24:00 Uhr begrenzt):
Festlegung des 10H-Mindestabstandes (H=Nabenhöhe zuzüglich Radius des Rotors) von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden; den „Wildwuchs“ von Windkraftanlagen stoppen und die Kommunen bei Veränderungssperren unterstützen; gegen die Missachtung des Gesundheitsschutzes und die Zerstörung der ländlichen Regionen durch den extensiv betriebenen Bau von Windenergieanlagen
Wie schon am Titel der Eingabe erkennbar, verfolgt die BI „Gegenwind Heukewalde“ nicht primär das Ziel, Windenergie abzulehnen. Vielmehr geht es uns darum, auf die Gefahren und Risiken beim Betreiben von Windenergieanlagen hinzuweisen und den verantwortlichen Politikern und Beamten klarzumachen, dass die Energiewende nicht zulasten der Landbevölkerung und deren Existenzgrundlagen gehen darf. Vor allem der Gesundheitsschutz, die Vermeidung von Risiken für die Anwohner und damit verbunden die Forderung nach einem ausreichenden Abstand zwischen Wohnbebauung und Windenergieanlagen sollte als Maxime beim Handeln und Behandeln von Windenergie-Vorhaben gelten.
Der Bundesgesetzgeber hat zur Abstandsregelung die sogenannte „Länderöffnungsklausel“ zum § 249 des Baugesetzbuches beschlossen. Demnach haben die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit, durch eigene Gesetzgebung klare definierte Abstandsregelungen zu erlassen. Diese Frist endet aber am 31.12.2015. Wir fordern von daher die Landesregierung und das Thüringer Parlament auf, diese Länderöffnungsklausel wahrzunehmen in dergestalt, dass mindestens das 10-fache der Höhe des zu bauenden Windrades (gemessen als Höhe wird die Nabenhöhe + Radius des Rotors) als Abstand gelten muss. Alles, was darunterliegt oder gar nicht geregelt wird, sind Zugeständnisse an die Profitinteressen der Windenergie-Lobby und eine Unterwerfung des Gesundheitsschutzes und der elementaren Rechte der Bürger unter die ideologischen und wahlstrategischen Interessen und Ziele einzelner Parteien. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland § 2 Abs. 2 ist das Recht eines jeden auf körperliche Unversehrtheit verankert. Daran haben sich alle zu halten, übrigens auch Politiker und Beamte.
Wir fordern, den Bürgerwillen zu respektieren und die Gesundheit der Bürger nicht auf den Opfertisch der Energiewende zu legen. Wohin Ignoranz der Volkesstimme führen kann, ist an vielen Fakten in der jüngsten Geschichte belegbar.Das Ergebnis des ersten Teils der Petition kann sich sehen lassen: Bereits eine reichliche Woche vor Ablauf der Zeichnungsfrist auf dem Online-Portal wurde das Quorum von 1500 Zeichnern erfüllt. Zum Ablauf am 20.07.2015 waren es sogar 1745 Zeichner. Hinzu kommen noch 2047 Unterstützer unserer Ziele, die sich auf Unterschriftslisten eingeschrieben haben. Diese Listen wurden am 16.07.2015 ergänzend zur Online-Petition an den Petitionsausschuss des Thüringer Landtages übergeben und werten das Ergebnis zusätzlich auf. Ein Riesen-Erfolg, der zeigt, dass große Teile der Bevölkerung nicht willens sind, Entscheidungen über ihre Köpfe hinweg hinzunehmen.
Was sich anfangs als ein Zusammenschluss von Gleich-Interessierten in Heukewalde formierte, wurde immer mehr eine Bürgerbewegung gemeinde-, kreis- und sogar länderübergreifend. Heukewalde hat gerademal etwas mehr als 200 Einwohner …
Auch der Schulterschluss mit anderen Bürgerinitiativen in Thüringen und Sachsen hat seine Wirkung nicht verfehlt. Stellvertretend seien nur die BI Proholzlandwald Tautenhain, die BI „Kochberg-Hexengrund Windradfrei“ Remda-Teichel, die BI „Lebenswertes Hochplateau“ Rittersdorf-Milda, die BI Seelingstädt, die BI Gegenwind Langenbernsdorf oder die BI Rödern-Radeburg genannt, ohne deren Unterstützung wir nicht da wären, wo wir heute sind.
Wir haben mit dieser Petition ein wichtiges Ziel erreicht – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Nunmehr kommt es darauf an, den nächsten Schritt zu tun und unsere Ziele bei der öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag mit voller Hingabe und Sachkenntnis zu verteidigen. Darauf bereiten wir uns intensiv vor.i.A. Lutz Wolf
Bürgerinitiative „Gegenwind Heukewalde“