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Alternativvorschlag Süd-Ost-Link – Reduzierung der Inanspruchnahme unseres Holzlandwaldes

Bundesbedarfsplangesetz

Vorhaben Nr. 5

Süd-Ost-Link

 Abschnitt Thüringen/Sachsen

alternativer Trassenvorschlag

km 7,5 bis km 10,5

 

eingereicht durch:

– BiH Bürgerinitiative Holzland e.V. Hermsdorf

– Bürgerinitiative proholzlandwald e.V. Tautenhain

– Bürgerinitiative „Unser Holzland – kein Winkraftland“ St. Gangloff

 

verantwortlicher Bearbeiter:        J. Diettrich  Dipl.Ing (FH)

veröffentlicht unter:    www.proholzlandwald.de

Datum:      04.02.2020

Grundlage für den nachfolgenden alternativen Trassenvorschlag sind die unter

https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/05/B/de.html?cms_vhTab=2 veröffentlichten

Antragsunterlagen:

/1/ Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG

/2/ Anlage 1.1   Übersichtskarte Gesamtvorhaben

/3/ Anlage 1.2   Übersichtskarte Planfeststellungsabschnitt B

/4/ SOL_FUG_80_B0_19ALG_LPL_0003_Infomarkt_Trassenfindung_  00_P_Blatt1_20191121_komprimiert.pdf

 

Für das Vorhaben 5 Abschnitt B wurde gem. §19 NABEG der Antrag auf Planfeststellung gestellt. In der Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG für Vorhaben Nr. 5 des Bundesbedarfsplangesetzes, Abschnitt B (Raum Naumburg / Eisenberg – Raum Hof) wird der endgültige Trassenkorridor festgelegt.

 

Wir haben die von Ihnen vorgeschlagene Trassenführung innerhalb des festgelegten Trassenkorridors geprüft und machen dazu einen alternativen Trassenvorschlag.

Begründung

Die von Ihnen vorgeschlagenen Trassenvarianten führen im ungünstigsten Fall auf einer Länge von 4000 m mit einer Trassenbreite von 27 m durch geschlossene und intakte Waldflächen des Holzlandwaldes. In dem Dokument „Sonstige öffentliche und private Belange (SöpB) – Abschnitt B“ S.24 Tabelle 6 wird jedoch eine temporäre Flächeninanspruchnahme in einem Arbeitsstreifen von 40 m genannt. Der Charakter diese Waldgebietes wird sich dadurch dauerhaft ändern.

Sie weisen in /4/ das betroffene Gebiet aber gleichzeitig als „Flächen mit Berücksichtigung abwägbarer Vorschriften“ aus. Sie wägen zwischen einem übergeordneten Interesse und der Inanspruchnahme von Natur und Umwelt ab. Der Aussage in /1/  S. 221  „Der Trassenverlauf wurde dabei so gewählt, dass eine Betroffenheit der partiell ausgewiesenen Wälder mit besonderer Bodenschutzfunktion ausgeschlossen werden kann“ können wir nicht folgen.

 

– Waldflächen werden massiv in Anspruch genommen

– die Beeinträchtigung von Waldfunktionen ist erheblich

– der Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht gegeben

– schädliche Bodenveränderungen werden in Kauf genommen

 

Wir möchten die gravierenden negativen Auswirkungen, welche die Verlegung und der spätere Betrieb der HGÜ – Trasse SüdOstLink auf unsere Natur und Umwelt hat, auf ein Mindestmaß beschränken. Wie lehnen den Netzausbau, so wie er gegenwärtig geplant ist, grundsätzlich ab. Trotz allem unterbreiten wir Ihnen im Folgenden einen alternativen Trassenvorschlag, der vor allem der Schadensbegrenzung dient.

 

Alternative Trasse

In der Übersichtskarte /Anlage 1/ ist der festgelegte Trassenkorridor zwischen km 7,5 und km 10,5 dargestellt. Die Darstellung enthält die durch 50hertz vorgeschlagenen Trassenvarianten und die Beschränkungen durch eine gegebene Berbauberechtigungsfläche. Die von Ihnen bevorzugte Trassenführung unmittelbar an der Grenze des Trassenkorridors führt auf einer Länge von 1200 m durch diese Berbauberechtigungsfläche. Die Passage durch diese  Berbauberechtigungsfläche ist noch nicht gesichert. Es besteht nach /1/ noch Abstimmungsbedarf. Wir befürworten den Trassenvorschlag. Die durch 50hertz vorgeschlagene Alternative lehnen wir ab. Falls der bevorzugte Trassenverlauf nicht möglich ist, sollte  dieser Trassenabschnitt an die Grenze, außerhalb der Berbauberechtigungsfläche verschoben werden. Dieser Vorschlag ist nicht Teil unseres alternativen Trassenvorschlages. /Anlage 2 /

Abschnitt 1 – 1500 m

Wir folgen der von Ihnen favorisierten Trassenführung unmittelbar an der Grenze des Trassenkorridores bis zu km 8,7. Dort zweigt unser Trassenvorschlag (blau) aus ihrer Trasse aus und führt auf einer Länge von ca. 400 m durch geschlossenen Wald, bis zu einer Forststraße. Diese Forststraße ist ca. 3 m breit und für schwere Fahrzeuge befahrbar. Unser Trassenvorschlag folgt dieser Forststraße bis zur Landesstraße L1075. Um diese Trassenvariante nutzen zu können, ist eine geänderte Verlegetechnologie notwendig. Wir setzen auch voraus, dass die ganze Trasse vollständig verrohrt wird. Die  DIN 4124 beschreibt dazu neben den von Ihnen angewendeten offenen und geschlossenen Verfahren, auch  das halboffene Verfahren.

 

Unter /1/ Pkt. 2.3.7.2.1 „Allgemeines zum halboffenen Verfahren“ wird sowohl das Fräs- als auch das Plugverfahren genannt. Beide Verfahren werden als   „eine sehr wirtschaftliche, zügige und aus

Umweltsicht wünschenswerte Alternative zur Herstellung der Leitung im offenen Graben“ beschrieben. Unter /1/ Pkt. 2.3.12.5 „Verlegung im Wald / Waldquerungen“ wird aber einschränkend gesagt: „ Eine Verlegung des Erdkabels direkt unterhalb von Wald-, Forst- und Wirtschaftswegen ist zu vermeiden…. Sollte in Einzelfällen eine Verlegung in einem Weg unvermeidlich sein…“ Das heißt, dass diese Art der Verlegung prinzipiell möglich ist. Bei der von uns genannten Forststraße handelt es sich nicht um einen Wald- oder Wirtschaftsweg, sondern um eine bereits jetzt befestigte Straße. Diese Forststraße wird nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder hergestellt und für eine entsprechende Belastung befahrbar gemacht.

 

Unserer Meinung nach ergeben sich daraus wesentliche Vorteile:

 

–           Durch die Nutzung vorhandener Straßen, Wege und Waldschneisen wird die Inanspruchnahme vorhandener Waldflächen drastisch reduziert.

–           Zur Einbringung der Kabel in die Verrohrung ist der Transport der Kabel zu bestimmten Punkten der Trasse notwendig. Jede Kabeltrommel hat ein Gewicht von ca. 42 t und  erfordern bei einer unbefestigten Trasse das Anlegen von Baustraßen. Da die Trasse einer    befestigten Straße folgt, entfällt diese Maßnahme.

 

Abschnitt 2 – 1500 m

Die weitere Trassenführung erfolgt parallel zur L1075 bis zum Einbindepunkt in die geplante Trassenführung bei km 10,5. Parallel zur Straße befindet sich ein ca. 3 m breiter, von Bewuchs freier Streifen, der als Radweg ausgewiesen ist. Der Radweg ist nur leicht befestigt und nicht mit schwerem Gerät befahrbar. Auch hier soll das halboffene Verfahren, wie oben beschrieben, zur Anwendung kommen. Möglich ist aber auch das Einpflügen der Verrohrung. Am Ende des alternativen Trassenabschnitts befindet sich eine Fläche mit strikten gesetzlichen Meidungsgebot. Diese Fläche ist ca. 200 m breit und könnte durchörtert werden. Bei km 10,5 erfolgt die Einbindung der alternativen in die geplante Trasse.

 

Die von Ihnen bevorzugte Trassenführung innerhalb der Berbauberechtigungsfläche tangiert das Ende einer befestigten Straße in der Nähe des Bergbau Bauwerkes. Wir halten es für sinnvoll, den folgenden Trassenabschnitt bis zur Forststraße ebenfalls im halboffenen Verfahren herzustellen und befahrbar zu befestigten. Damit ist der gesamte Trassenabschnitt durch das betrachtete Waldgebiet als befestigte Forststraße, z.B. zu Wartungszwecken, nutzbar.

 

Dieser alternative Trassenvorschlag findet die ausdrückliche Unterstützung des zuständigen Forstamtes.

 

gez.

Vorstände der o.g. Bürgerinitiativen

alternative_Trasse Trasse

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